A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei dieser Form der Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine Rente auf.
Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt.
Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt.

Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden.
Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages erreicht, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.

siehe:Private Altersvorsorge, Rürup-Rente, Riester-Rente, Kapitalerhaltungsgarantie, Höchststandgarantie

Abkürzungen
Anlageguthaben
Basisrente für Selbstständige
Fonds
Höchststandgarantie
Kapitalerhaltungsgarantie
Lebensversicherung
Verwaltungsgebühr

© Versicherungsbote.de